Es ist schon ärgerlich. Die guten Flugpreise bekommt man meistens nur, wenn man sehr rechtzeitig bucht. Aber nicht selten kommt dann doch etwas dazwischen und man kann seinen gebuchten Flug nicht antreten. Ein Flugstorno ist bei den meisten Airlines bisher leider ein Verlustgeschäft und nur selten gibt es dein Geld für Flug zurück. Der vermeintliche Ausweg ist eine Reiserücktrittsversicherung gegen ungeplante Dinge wie Krankheiten. Gegen kurzfristige Termine hilft aber auch die Reiserücktrittsversicherung leider nicht. Immerhin: Steuern und Gebühren können zurückgefordert werden, wenn der Flug nicht angetreten wird. Wir erklären dir, wie es funktioniert.

Je nach Flugticket und Buchungsmodell gibt es unterschiedliche Optionen der Rückerstattung für einen nicht angetretenen Flug. Wer zum Beispiel direkt ein sogenanntes Flex-Ticket bucht, kann dieses bis kurz vor Start noch bequem umbuchen. Die wirklich günstigen Tickets sind aber meistens nicht stornierbare Tickets. Hier gibt es leider keine Rückerstattung vom regulären Ticket. Wohl kann man sich aber die Steuern und Gebühren als Geld für Flug rückerstatten lassen. In vielen Fällen sind das Beträge bis zu 50 EUR und mehr, je nach Gesamtpreis des Flugtickets.

Die Flugstorno Erstattung ist oft ein Weg mit Hindernissen

Seinen Anspruch auf Rückerstattung der Steuern und Gebühren kann man bei vielen Airlines direkt geltend machen. Bei den bekannten Fluggesellschaften wie Lufthansa und Eurowings ist dieses aus der Erfahrung sehr unkompliziert. Dabei ist es unerheblich, ob du den Flug direkt bei der Airline oder über ein Reiseportal gebucht hast. Bei vielen Airlines findest du dazu direkt eine Anleitung oder Formular auf der Website. Ansonsten gibt es auch das Formular der Verbraucherzentrale, das generell benutzt werden kann.

–> Musterbrief der Verbraucherzentrale zur Erstattung von Steuern und Gebühren bei Flugstorno.

Leider kommt es besonders bei vielen Billigfluglinien hier häufiger zu Problemen. Das kann zum einen eine unverhältnismäßig kurze Einspruchsfrist nach einen Flugstorno sein oder auch ein genereller Widerstand. Das ist nicht verwunderlich, behalten die Airlines die unnötig abgerechneten Steuern und Gebühren gerne für sich ein. Daher gibt es hier zwei Optionen, um sich sein Geld zurück zu holen:

Rechtliches Vorgehen

Wenn du bei der Erstattung von Steuern und Gebühren nicht weiter kommst, solltest du einen Anwalt einschalten. Dieser kann die Erstattung der Steuern und Gebühren für deinen Flugstorno bei der Fluggesellschaft schriftlich anmahnen. Im Erfolgsfall wird der Anwalt von der Fluggesellschaft als Prozessverlierer bezahlt. Das Risiko der Prozesskosten bleibt zunächst bei dir hängen. Für einen möglichen Betrag von 50 EUR wird man sich überlegen, einen Anwalt einzuschalten. Eine gute Übersicht von spezialisierten Anwälten findest du auf der Internetseite der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht –>hier.

Flug Storno Dienste einschalten

Seit ein paar Jahren gibt es Internetangebote, die sich auf die Erstattung der Steuern und Gebühren bei nicht angetretenen Flügen spezialisiert haben. Der Vorteil ist die einfache Umsetzung. Zumeist genügt es schon die Flugnummer und einige Personenangaben zu machen, um ein konkretes Angebot zu erhalten. In diesem Fall erhälst du innerhalb weniger Tage eine Rückerstattung durch den Anbieter und im Gegenzug überläßt du deine Forderung dem Anbieter (..die dieser sich bei der Airline wiederholt). Damit sparst du Zeit und manchmal eine nervige Auseinandersetzung mit der Airline und bekommst zumindest etwas Geld für deinen Flug zurück. Der Nachteil: diese Dienste lassen sich ihren Service etwas kosten, indem sie nur einen Bruchteil der dir zustehenden Summe auszahlen. Dafür bleibt das (Prozess-) Risiko aber beim Anbieter.

Einer dieser bekanntesten Anbieter ist Geld für Flug. Hier kannst du dir innerhalb von 24 Stunden ein Angebot ausstellen lassen und (zumindest) einen Teil der Kosten zurückerstattet bekommen.

Häufige Frage zur Erstattung bei Flug Stornierung:

So bekommst du Steuern und Gebühren bei Flugstorno zurück

So bekommst du Steuern und Gebühren bei Flugstorno zurück

Lohnt sich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung denn überhaupt?

Es gibt vielfältige Gründe, weshalb eine Reise nicht wie vorgesehen angetreten werden kann. Nur weil nicht bei allen die Reiserücktrittsversicherung greift, ist eine solche aber keineswegs sinnlos. Insbesondere bei teuren Reisen, die bereits lange im Voraus gebucht werden, ist eine Reiserücktrittsversicherung unbedingt zu empfehlen und kann den Verlust großer Geldsummen verhindern. Allerdings ist bei Versicherungsabschluss darauf zu achten, welche Gründe vom Versicherer anerkannt werden, um die Kosten bei einem Reiserücktritt erstattet zu bekommen. Diese können nämlich erheblich variieren. Besonders schwerwiegende Gründe wie Tod, schwerer Unfall oder schwere Krankheit, die Vorladung vor Gericht als Zeuge, schwerer Schaden am Eigentum (beispielsweise durch ein Feuer oder einen Einbruch) oder die betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber sind in der Regel mit einer Reiserücktrittsversicherung versichert.

Weitere Gründe, die Versicherer einschließen können, sind beispielsweise Einreichung der Scheidungsklage, Komplikationen in der Schwangerschaft, die Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses (vorausgesetzt die betreffende Person war bei der Buchung der Reise als arbeitslos gemeldet), Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung in Schule oder Universität, konjunkturbedingte Kurzarbeit und noch einiges mehr. Es lohnt sich also, die persönlichen Risiken abzuwägen und bei Versicherungsabschluss zu überlegen, ob entsprechende Absicherungen sinnvoll sind. Weitere Informationen zum Thema Reiserücktrittsversicherung und einen Vergleich verschiedener Anbieter gibt es beispielsweise auf www.reiseversicherung-vergleich.info/. Eine Reiserücktrittsversicherung ist grundsätzlich für das Auftreten unerwarteter Ereignisse gedacht, die schwerwiegende Konsequenzen haben und das Reisen unmöglich machen. Vor diesen ist man leider nie gefeit, sodass der Abschluss einer entsprechenden Versicherung auf jeden Fall ratsam ist.

Ich habe das Ticket über ein Reiseportal gekauft

Das ist kein Problem, du kannst das Ticket direkt bei der Airline einreichen, um Steuern und Gebühren erstatten zu lassen. Ebenso kaufen dir Stornodienste deine Ansprüche ab, unabhängig ob du direkt bei der Airline oder über ein Portal gebucht hast.

Die Airline verlangt eine Bearbeitungsgebühr

Das ist ein kritischer Punkt. Nach eingehender Rechtssprechung ist dieses nicht zulässig. Dennoch verlangen viele Airlines eine Bearbeitungsgebühr. Bei Easyjet beträgt diese beispielsweise 20 EUR. Wenn du mit einem Anwalt vorgehst, wird dieser bei positiven Ausgang die Bearbeitungsgebühr vermutlich einkassieren. Das Prozessrisiko bleibt aber zunächst auf deiner Seite und eine genaue Fall-Einschätzung kann hier nur ein Fachanwalt vornehmen.

Welches Recht gilt bei ausländischen Fluggesellschaften?

Viele (billig-) Fluggesellschaften wie Easyjet, Ryanair oder Wizz haben ihren Hauptsitz im Ausland und berufen sich daher auch auf ihre rechtliche Bindung. Tatsächlich können Kunden aus Deutschland aber in Deutschland auf Basis deutschen Rechts auf Erstattung klagen.

Wie hoch ist die Erstattung bei Flugstorno Diensten?

Flugstorno Dienste zahlen nicht 100% des Flugpreises zurück. Die mögliche Forderung bezieht sich nur auf Steuern und Gebühren deines Flugtickets. Und hier erhälst du (leider) auch nur einen Bruchteil ausgezahlt. Von einem ursprünglichen Ticketpreis von rd. 200 EUR machen Steuern und Gebühren etwa 50 EUR aus, die du von der Airline theoretisch zurückerstattet bekommen solltest. Ein Flugstorno Anbieter wird dir davon vermutlich 10-20 EUR auszahlen. Du kannst also überlegen, ob du lieber 10-20 EUR direkt ausbezahlt bekommen möchtest oder das Risiko der Auseinandersetzung mit der Airline austesten möchtest.